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   FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14   

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FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14 (https://dejure.org/2015,22231)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.06.2015 - 5 K 335/14 (https://dejure.org/2015,22231)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 5 K 335/14 (https://dejure.org/2015,22231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Niedersächsisches FG:: Lieferungen über ein Warenlager in Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG 2005 § 3 Abs. 1; UStG 2005 § 3 Abs. 6 Satz 1
    Lieferungen über ein Warenlager in Deutschland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lieferungen über ein Warenlager in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Warenlieferungen über ein in Deutschland gelegenes Warenlager

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Einlagerung in einem Konsignationslager

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Konsignationslager: Besonderheiten bei der Umsatzsteuer
    Begriffe

Papierfundstellen

  • BB 2015, 2196
  • EFG 2015, 1754
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.07.2008 - XI R 67/07

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Ort der Lieferung bei Versendung,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14
    Ihre Einschätzung leitete die Klägerin aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.07.2008 (XI R 67/07, BStBl II 2009, 552) und den Entscheidungen des Hessischen Finanzgerichts vom 21.06.2011 (1 V 2518/10) und vom 30.10.2014 (1 K 108/11) ab.

    Zwar habe der BFH mit Urteil vom 30.07.2008 (XI R 67/07) entschieden, dass selbst bei kurzfristiger Zwischenlagerung von Waren bei einem Dritten im Inland und Herausgabe der Waren erst bei Freigabe durch den im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Lieferanten, der Leistungsort nach dem Beginn der Versendung zu bestimmen sei und nicht im Inland liege und die Lieferung deshalb im Inland nicht steuerbar sei, wenn der Abnehmer bereits feststehe.

    Daraus ist nach Auffassung des BFH zu folgern, dass der Abnehmer bei Beginn der Versendung oder Beförderung feststehen muss (BFH, Urteil vom 30.07.2008 - XI R 67/07, BStBl II 2009, 552).

  • EuGH, 15.12.2005 - C-63/04

    Centralan Property - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 20 Absatz 3 -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14
    Der unionsrechtliche Begriff der Lieferung bezieht sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des BFH nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst vielmehr jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. EuGH-Urteile vom 21.04.2005 C-25/03, UR 2005, 324 und vom 15.12.2005 C-63/04, BFH/NV 2006, Beilage 2, 136; BFH-Urteil vom 24.10.2013 V R 17/13, BFH/NV 2014, 284).

    Dabei ist es Sache des nationalen Gerichts, in jedem Einzelfall anhand des gegebenen Sachverhalts festzustellen, ob ein bestimmter Umsatz mit einem Gegenstand die Übertragung der Befähigung nach sich zieht, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen (EuGH-Urteil vom 15.12.2005 C-63/04, a.a.O.).

  • EuGH, 21.04.2005 - C-25/03

    HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14
    Der unionsrechtliche Begriff der Lieferung bezieht sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des BFH nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst vielmehr jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. EuGH-Urteile vom 21.04.2005 C-25/03, UR 2005, 324 und vom 15.12.2005 C-63/04, BFH/NV 2006, Beilage 2, 136; BFH-Urteil vom 24.10.2013 V R 17/13, BFH/NV 2014, 284).
  • BFH, 24.10.2013 - V R 17/13

    Verhältnis nationales Recht und Unionsrecht - Anwendungsvorrang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14
    Der unionsrechtliche Begriff der Lieferung bezieht sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des BFH nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen, sondern umfasst vielmehr jede Übertragung eines körperlichen Gegenstands durch eine Partei, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer (vgl. EuGH-Urteile vom 21.04.2005 C-25/03, UR 2005, 324 und vom 15.12.2005 C-63/04, BFH/NV 2006, Beilage 2, 136; BFH-Urteil vom 24.10.2013 V R 17/13, BFH/NV 2014, 284).
  • BFH, 06.12.2007 - V R 24/05

    Ort der Lieferung bei einem Kauf auf Probe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14
    Es genügt nicht, dass die Beförderung/Versendung erst bei Hinzutreten weiterer Umstände, wie z.B. der Billigung des zugesandten Gegenstandes durch den Kunden, zu einem Umsatz führt (vgl. BFH, Urteil vom 06.12.2007 V R 24/05, BStBl II 2009, 490 - Versand zur Ansicht/auf Probe).
  • FG Hessen, 21.06.2011 - 1 V 2518/10

    Aussetzung der Vollziehung: Ort der Lieferung bei grenzüberschreitender

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.06.2015 - 5 K 335/14
    Ihre Einschätzung leitete die Klägerin aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30.07.2008 (XI R 67/07, BStBl II 2009, 552) und den Entscheidungen des Hessischen Finanzgerichts vom 21.06.2011 (1 V 2518/10) und vom 30.10.2014 (1 K 108/11) ab.
  • FG Hessen, 25.08.2015 - 1 K 2519/10

    § 3 Abs. 6 UStG, § 3 Abs. 1 UStG, § 1a Abs. 2 Satz 1 UStG

    So hat sich nicht nur der erkennende Senat dieser Rechtsauffassung bereits in seinem rechtskräftigem Urteil vom 13.06.2014 1 K 108/11 (EFG 2014, 1719) angeschlossen, sondern auch das Niedersächsische Finanzgericht vertritt in seinem Urteil vom 18.06.2015 5 K 335/14 (zitiert nach [...]) diese Auffassung.
  • FG Düsseldorf, 06.11.2015 - 1 K 1983/13

    Umsatzsteuerliche Bewertung von Lieferungen einer in den Niederlanden ansässigen

    Ob der Transport von Waren in ein Konsignationslager eine Beförderung oder Versendung an den Abnehmer im Sinne von § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG oder ein Verbringen zur eigenen Verfügung im Sinne von § 1a Abs. 2 Satz 1 UStG darstellt, lässt sich mangels umsatzsteuerrechtlicher Sonderregelungen für Konsignationslager nicht einheitlich beantworten, sondern richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Konsignationslagervertrages (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 18.06.2015 5 K 335/14, EFG 2015, 1754; Hessisches FG, Urteil vom 25.08.2015, 1 K 2519/10, juris; a. A. wohl Abschn. 3.12 Abs. 3 S. 7 UStAE, wonach das Verbringen in ein Konsignationslager mangels Verschaffung der Verfügungsmacht generell keine Lieferung an einen feststehenden Abnehmer darstellen soll).
  • FG Hessen, 04.05.2021 - 1 K 195/14

    Qualifizierung von Warenlieferungen an in Deutschland ansässige Unternehmer als

    Das Niedersächsische Finanzgericht habe in seinem Urteil vom 18.06.2015 (5 K 335/14) entschieden, dass Lieferungen in ein deutsches Konsignationslager im Inland nicht der Umsatzsteuer unterlägen, sofern bei Einlieferung der Ware in das Lager bereits ein Kaufvertrag mit einem konkreten Abnehmer bestanden habe.
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